Mietkauf bei Immobilien
Beim Mietkauf einer Immobilie wird das Mieten mit einem späteren Immobilienerwerb verbunden. Käufer beziehungsweise Mietkäufer nutzen das Haus oder die Wohnung zunächst gegen regelmäßige Zahlungen. Je nach Vertragsmodell wird ein vereinbarter Teil dieser Zahlungen auf den späteren Kaufpreis angerechnet. Der noch offene Restkaufpreis wird zu einem festgelegten Zeitpunkt oder nach den vertraglichen Regeln fällig.
Rechtlich gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch keinen eigenständigen Vertragstyp „Mietkauf einer Immobilie“. Ein Mietkauf verbindet vielmehr Elemente des Mietrechts mit einem Grundstückskauf beziehungsweise einer Kaufoption. Sobald eine verbindliche Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung eines Grundstücks vereinbart wird, ist insbesondere die notarielle Form nach § 311b BGB zu beachten.
Für Interessenten kann Mietkauf eine Alternative zu einem sofort vollständig finanzierten Immobilienerwerb darstellen. Er ist jedoch nicht automatisch günstiger oder risikoärmer als eine klassische Immobilienfinanzierung. Entscheidend sind Kaufpreis, Anzahlung, monatliche Zahlungen, angerechneter Mietanteil, Restzahlung, Instandhaltung, Absicherung des Erwerbsanspruchs und die Finanzierung des späteren Restkaufpreises.
Was ist Mietkauf?
Beim Mietkauf wird eine Immobilie zunächst genutzt und erst später vollständig erworben. Die Vertragsparteien legen fest, ob und in welchem Umfang laufende Zahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Typische Vertragsbestandteile sind:
- vereinbarter Kaufpreis,
- mögliche Anzahlung,
- monatliche Miet- beziehungsweise Mietkaufrate,
- Anteil der Rate, der auf den Kaufpreis angerechnet wird,
- Dauer der Mietkaufphase,
- Höhe und Fälligkeit der Restzahlung,
- Regelungen zu Instandhaltung und Modernisierung sowie
- Voraussetzungen für den späteren Eigentumsübergang.
Der Mietkauf ist damit zugleich Nutzungs-, Erwerbs- und Finanzierungsmodell.
Mietkauf einfach erklärt
Mietkauf einfach erklärt: Ein Interessent möchte eine Immobilie für 300.000 Euro erwerben, kann oder möchte den gesamten Kaufpreis aber nicht sofort finanzieren.
Verkäufer und Mietkäufer vereinbaren beispielsweise:
- Kaufpreis: 300.000 Euro
- Anzahlung: 30.000 Euro
- monatliche Zahlung: 1.500 Euro
- davon auf den Kaufpreis angerechnet: 1.000 Euro
- Dauer der Mietkaufphase: 10 Jahre
Über zehn Jahre werden damit vereinfacht:
1.000 Euro × 120 Monate = 120.000 Euro
auf den Kaufpreis angerechnet.
Zusammen mit der Anzahlung wurden dann rechnerisch 150.000 Euro des Kaufpreises abgedeckt. Die verbleibenden 150.000 Euro müssten nach dem vereinbarten Modell noch gezahlt beziehungsweise finanziert werden.
Das Beispiel enthält bewusst keine Erwerbsnebenkosten, Zinsen, Gebühren oder Instandhaltungskosten.
Welche Arten von Mietkauf gibt es?
Mietkaufverträge können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Mietkauf mit verbindlicher Kaufpflicht und einem Modell mit Kaufoption.
Mietkauf mit Kaufpflicht
Bei diesem Modell verpflichtet sich der Mietkäufer bereits bei Vertragsschluss, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben.
Der Kaufpreis und die wesentlichen Zahlungsbedingungen werden von Anfang an vereinbart. Ein Teil der laufenden Zahlungen kann auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Der Mietkäufer trägt damit frühzeitig eine langfristige finanzielle Verpflichtung.
Mietkauf mit Kaufoption
Bei einem Optionsmodell nutzt der Interessent die Immobilie zunächst und erhält für einen bestimmten Zeitraum das Recht, sie später zu vereinbarten Bedingungen zu erwerben.
Ob der Kauf tatsächlich zustande kommt, hängt von der Ausgestaltung und Ausübung der Option ab.
Auch ein Optionsmodell sollte notariell gestaltet werden, wenn es verbindliche grundstücksbezogene Erwerbs- oder Veräußerungspflichten beziehungsweise ein bindendes Kaufangebot enthält.
Besonders wichtig ist die vertragliche Regelung, was mit bereits gezahlten höheren Raten oder Optionsentgelten geschieht, wenn der Kauf nicht ausgeübt wird.
Ist Mietkauf gesetzlich geregelt?
Ein spezielles gesetzliches Mietkaufrecht für Immobilien existiert im BGB nicht.
Stattdessen greifen je nach Vertragsinhalt verschiedene Vorschriften, insbesondere:
- §§ 433 ff. BGB zum Kaufvertrag,
- §§ 535 ff. BGB zum Mietvertrag,
- § 311b BGB zur notariellen Form von Grundstücksverträgen,
- §§ 873 und 925 BGB zum Eigentumsübergang sowie
- § 883 BGB zur Auflassungsvormerkung.
Weil viele wirtschaftlich wichtige Fragen nicht durch einen besonderen Mietkauf-Vertragstyp vorgegeben sind, kommt der konkreten Vertragsgestaltung eine besonders große Bedeutung zu.
Muss ein Mietkaufvertrag notariell beurkundet werden?
Ja, wenn der Vertrag eine Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung des Grundstückseigentums enthält.
Nach § 311b Abs. 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung.
Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Form, ist das Rechtsgeschäft nach § 125 BGB grundsätzlich nichtig. § 311b BGB enthält für bereits vollzogene Grundstücksgeschäfte zwar eine besondere Heilungsregel, darauf sollte bei der Gestaltung eines Mietkaufs jedoch nicht vertraut werden.
Da Miet- und Kaufbestandteile wirtschaftlich eng miteinander verbunden sein können, sollte der gesamte Mietkaufvertrag notariell abgestimmt und beurkundet werden.
Wann wird der Mietkäufer Eigentümer?
Die Nutzung der Immobilie oder die Zahlung von Mietkaufraten macht den Mietkäufer noch nicht automatisch zum rechtlichen Eigentümer.
Für die Übertragung von Grundstückseigentum sind nach §§ 873 und 925 BGB insbesondere erforderlich:
- die Einigung über den Eigentumsübergang – die sogenannte Auflassung – und
- die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch.
Der genaue Zeitpunkt hängt vom vertraglichen Vollzug ab.
In Mietkaufmodellen wird häufig vereinbart, dass die Eigentumsumschreibung erst erfolgen soll, wenn bestimmte Kaufpreisvoraussetzungen erfüllt sind. Rechtlich maßgeblich für den Eigentumsübergang bleibt jedoch die Eintragung im Grundbuch.
Ist der Mietkäufer schon „wirtschaftlicher Eigentümer“?
Der Ausdruck wirtschaftliches Eigentum wird im Zusammenhang mit Mietkauf teilweise umgangssprachlich verwendet. Er sollte jedoch nicht mit dem zivilrechtlichen Eigentum gleichgesetzt werden.
Zivilrechtlicher Eigentümer bleibt grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bis die wirksame Eigentumsübertragung abgeschlossen ist.
Ob steuerlich oder bilanziell bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirtschaftliches Eigentum angenommen werden kann, ist eine eigenständige Rechtsfrage und hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und der tatsächlichen Verteilung von Chancen und Risiken ab.
Aus der bloßen Unterzeichnung eines Mietkaufvertrags folgt daher nicht automatisch in jedem rechtlichen Sinn „Eigentum“.
Was ist eine Auflassungsvormerkung beim Mietkauf?
Eine Auflassungsvormerkung kann einen Anspruch auf spätere Eigentumsübertragung im Grundbuch sichern.
Nach § 883 BGB kann eine Vormerkung auch zur Sicherung eines künftigen oder bedingten Anspruchs eingetragen werden.
Ihre Bedeutung liegt insbesondere darin, dass spätere Verfügungen über die Immobilie den gesicherten Erwerbsanspruch grundsätzlich nicht vereiteln oder beeinträchtigen können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einem Mietkauf mit langfristiger Zahlungsphase sollte deshalb besonders geprüft werden, wann und mit welchem Rang der Anspruch des Mietkäufers grundbuchlich abgesichert wird.
Wie wird die Miete auf den Kaufpreis angerechnet?
Es gibt keine gesetzliche Regel, nach der automatisch die gesamte Miete auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Der Vertrag muss konkret bestimmen:
- wie hoch die monatliche Gesamtzahlung ist,
- welcher Anteil echte Nutzungsvergütung beziehungsweise Miete ist,
- welcher Anteil auf den Kaufpreis angerechnet wird und
- was bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit bereits gezahlten Beträgen geschieht.
Finanztip weist darauf hin, dass bei Mietkaufmodellen regelmäßig nur ein vereinbarter Teil der monatlichen Zahlung in die Kaufpreisfinanzierung einfließt.
Die Aussage „Miete wird zu Eigentum“ ist daher ohne Kenntnis des Vertrags zu pauschal.
Was ist die Anzahlung beim Mietkauf?
Viele Mietkaufmodelle sehen zu Beginn eine Anzahlung vor. Diese reduziert den später noch offenen Kaufpreis.
Beispiel:
- Kaufpreis: 350.000 Euro
- Anzahlung: 35.000 Euro
- verbleibender Kaufpreisbetrag vor weiteren Anrechnungen: 315.000 Euro
Die Höhe einer Anzahlung ist nicht pauschal gesetzlich festgelegt. Entscheidend ist die individuelle Vereinbarung.
Vor Zahlung sollte insbesondere geprüft sein, wie die Anzahlung rechtlich abgesichert wird und was mit ihr geschieht, wenn der Vertrag nicht wie vorgesehen vollständig vollzogen wird.
Was ist die Restzahlung beim Mietkauf?
Nach Ende der vereinbarten Mietkaufphase verbleibt häufig ein Restkaufpreis.
Dieser kann beispielsweise:
- aus Eigenkapital,
- über ein Bankdarlehen oder
- nach einer anderen vertraglich vereinbarten Finanzierungsstruktur
beglichen werden.
Ein zentraler Risikopunkt ist, dass eine spätere Bankfinanzierung heute noch nicht garantiert ist. Einkommen, Bonität, Immobilienwert und Zinsniveau können sich bis zum Fälligkeitstermin verändern.
Ein Mietkauf sollte deshalb von Beginn an einen realistischen Plan für die spätere Restzahlung enthalten.
Beispiel: Mietkauf berechnen
Eine Immobilie soll zu folgenden Bedingungen per Mietkauf erworben werden:
- Kaufpreis: 320.000 Euro
- Anzahlung: 20.000 Euro
- monatliche Zahlung: 1.600 Euro
- davon Kaufpreisanrechnung: 1.100 Euro
- Zeitraum: 10 Jahre
Die Kaufpreisanrechnung aus den monatlichen Zahlungen beträgt:
1.100 Euro × 120 Monate = 132.000 Euro
Zusammen mit der Anzahlung ergibt sich:
20.000 Euro + 132.000 Euro = 152.000 Euro
Der vereinfachte Restkaufpreis beträgt:
320.000 Euro − 152.000 Euro = 168.000 Euro
Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum monatlich 500 Euro gezahlt, die in diesem Beispiel nicht auf den Kaufpreis angerechnet werden:
500 Euro × 120 Monate = 60.000 Euro
Für einen fairen Vergleich mit einem sofortigen Kauf müssen außerdem Erwerbsnebenkosten, Finanzierungskosten, Instandhaltung und der Zeitwert der Zahlungen berücksichtigt werden.
Wer trägt beim Mietkauf die Instandhaltung?
Diese Frage muss ausdrücklich vertraglich geregelt werden.
Im normalen Mietrecht trifft den Vermieter nach § 535 BGB grundsätzlich die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Mietkaufverträge können jedoch zusätzliche oder abweichende Verpflichtungen vorsehen, soweit diese rechtlich wirksam ausgestaltet sind.
In der Praxis ist deshalb besonders zu prüfen, wer für folgende Kosten aufkommt:
- laufende Reparaturen,
- größere Instandsetzungen,
- Dach und Fassade,
- Heizung und technische Anlagen,
- energetische Modernisierungen und
- bei Eigentumswohnungen Sonderumlagen der WEG.
Wer erhebliche Eigentümerkosten übernehmen soll, obwohl er noch nicht als Eigentümer im Grundbuch steht, sollte diese Risikoverteilung besonders sorgfältig prüfen.
Wer zahlt Grundsteuer, Versicherung und Nebenkosten?
Auch die laufenden Kosten müssen im Mietkaufvertrag klar verteilt werden.
Zu unterscheiden sind beispielsweise:
- Betriebskosten,
- Grundsteuer,
- Gebäudeversicherung,
- Verwaltungskosten,
- Instandhaltung und
- Finanzierungskosten des Eigentümers.
Solange der Mietkäufer noch nicht rechtlicher Eigentümer ist, sollten Kostenpflichten nicht allein aus dem später geplanten Erwerb abgeleitet werden. Maßgeblich sind Gesetz und wirksame Vertragsvereinbarung.
Fällt beim Mietkauf Grunderwerbsteuer an?
Ein Mietkauf kann Grunderwerbsteuer auslösen.
§ 1 GrEStG knüpft die Steuer grundsätzlich an einen Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet.
Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die Grunderwerbsteuer zwingend erst bei der späteren Grundbuchumschreibung oder nach der letzten Rate entsteht.
Bei Options- und Sondermodellen hängt der steuerliche Zeitpunkt von der konkreten rechtlichen Gestaltung ab. Die steuerliche Behandlung sollte daher vor Unterzeichnung geklärt werden.
Welche Nebenkosten entstehen beim Mietkauf?
Auch ein Mietkauf vermeidet die typischen Erwerbsnebenkosten eines Immobilienkaufs nicht automatisch.
Je nach Gestaltung können insbesondere entstehen:
- Grunderwerbsteuer,
- Notarkosten,
- Grundbuchkosten,
- gegebenenfalls Maklerkosten,
- Kosten für Bewertung oder Beratung sowie
- spätere Finanzierungskosten für den Restkaufpreis.
Für die Gesamtwirtschaftlichkeit sollten diese Beträge zusätzlich zu Anzahlung, Mietkaufraten und Restzahlung berücksichtigt werden.
Welche Vorteile kann Mietkauf haben?
Je nach Vertragsgestaltung kann Mietkauf bestimmte praktische Vorteile bieten:
- der vollständige Kaufpreis muss nicht sofort bereitgestellt werden,
- der anfängliche Bedarf an Bankfinanzierung kann geringer ausfallen,
- ein Teil der laufenden Zahlungen kann auf den Kaufpreis angerechnet werden,
- der spätere Kaufpreis kann frühzeitig festgelegt werden und
- die Immobilie kann bereits vor dem Eigentumsübergang genutzt werden.
Diese möglichen Vorteile hängen vollständig von den konkreten Konditionen ab. Insbesondere ein geringerer anfänglicher Bankkredit bedeutet nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten.
Welche Nachteile und Risiken hat Mietkauf?
Mietkauf kann gegenüber einem direkten Kauf zusätzliche Risiken und Komplexität mit sich bringen.
Dazu gehören insbesondere:
- hohe Gesamtbelastung aus Anzahlung, Raten und Schlusszahlung,
- höhere monatliche Zahlung als bei einer normalen Miete,
- unsichere spätere Finanzierung des Restkaufpreises,
- frühzeitige Übernahme von Instandhaltungspflichten,
- Risiken bei Zahlungsstörungen,
- unklare Behandlung bereits gezahlter Beträge bei Vertragsende,
- Insolvenzrisiken auf Verkäufer- und Käuferseite sowie
- langfristige Bindung an eine bereits heute festgelegte Preis- und Vertragsstruktur.
Finanztip weist zudem darauf hin, dass Mietkauf insgesamt teurer als ein Sofortkauf sein kann und Vertragsklauseln besonders sorgfältig geprüft werden sollten.
Was passiert, wenn der Mietkäufer nicht mehr zahlen kann?
Die Folgen eines Zahlungsausfalls hängen stark vom Vertrag ab.
Zu prüfen ist insbesondere:
- wann Zahlungsverzug eintritt,
- ob und unter welchen Voraussetzungen gekündigt beziehungsweise vom Kaufteil zurückgetreten werden kann,
- wie bereits angerechnete Kaufpreisanteile behandelt werden,
- was mit einer Anzahlung geschieht und
- welche Schadensersatz- oder Nutzungsansprüche bestehen können.
Gerade weil über Jahre erhebliche Beträge gezahlt werden können, sollten diese Folgen vor Vertragsabschluss eindeutig geregelt sein.
Was passiert bei Insolvenz des Verkäufers?
Solange das Eigentum noch nicht auf den Mietkäufer übertragen wurde, kann eine Insolvenz des Verkäufers besondere Risiken auslösen.
Eine zentrale Sicherung kann die Auflassungsvormerkung sein. § 883 BGB schützt einen entsprechend gesicherten Übereignungsanspruch grundsätzlich auch gegenüber späteren Verfügungen und bestimmten insolvenzrechtlichen Zugriffen.
Ob, wann und mit welchem Rang eine Vormerkung eingetragen wird, sollte bei einem Mietkauf ausdrücklich mit dem Notariat geklärt werden.
Zusätzlich sollte geprüft werden, wie bereits geleistete Anzahlungen und Kaufpreisanteile abgesichert sind.
Mietkauf oder klassische Immobilienfinanzierung?
Bei einer klassischen Immobilienfinanzierung wird die Immobilie in der Regel unmittelbar gekauft. Der Kaufpreis wird aus Eigenkapital und Bankdarlehen gezahlt, während der Käufer nach dem grundbuchlichen Vollzug Eigentümer wird.
Beim Mietkauf wird ein Teil der Finanzierung dagegen zeitlich zum Verkäufer verlagert.
Für einen wirtschaftlichen Vergleich sollten mindestens gegenübergestellt werden:
- Anzahlung,
- monatliche Gesamtzahlungen,
- tatsächlich auf den Kaufpreis angerechneter Anteil,
- Restkaufpreis,
- Bankzinsen einer alternativen Finanzierung,
- Erwerbsnebenkosten,
- Instandhaltungskosten,
- Flexibilität und Kündigungsrechte sowie
- Risiko der späteren Anschluss- beziehungsweise Restfinanzierung.
Eine niedrige anfängliche Finanzierungslast allein reicht für einen fairen Vergleich nicht aus.
Mietkauf oder Miete?
Beim normalen Mietvertrag steht die Nutzung der Immobilie gegen Mietzahlung im Mittelpunkt. Ein späterer Eigentumserwerb ist nicht automatisch vorgesehen.
Beim Mietkauf besteht dagegen zusätzlich eine Kaufpflicht oder Kaufoption.
Daraus können höhere Zahlungen und weitergehende Verpflichtungen entstehen. Gleichzeitig kann ein vereinbarter Anteil der Zahlungen auf den späteren Erwerb angerechnet werden.
Wer flexibel bleiben möchte, sollte insbesondere prüfen, welche finanziellen Folgen entstehen, wenn der geplante Kauf später doch nicht umgesetzt wird.
Ist Mietkauf für Anlage-Immobilien geeignet?
Mietkauf ist zunächst eine Erwerbs- und Finanzierungsstruktur und keine eigene Anlageklasse.
Auch eine später vermietete Anlage-Immobilie kann grundsätzlich über eine Mietkaufstruktur erworben werden, sofern die Nutzung und Vertragsgestaltung dies zulassen.
Für Kapitalanleger sind zusätzlich relevant:
- wer während der Mietkaufphase die Immobilie nutzt,
- ob und wann eine Vermietung an Dritte zulässig ist,
- ab wann Mieterträge dem Mietkäufer wirtschaftlich zustehen,
- wer laufende Objektkosten trägt,
- wie Kaufpreisanteile steuerlich und wirtschaftlich einzuordnen sind,
- wie der spätere Restkaufpreis finanziert wird und
- ob das Gesamtinvestment nach allen Kosten eine tragfähige Rendite erwarten lässt.
Eine Mietkaufstruktur sollte daher nicht allein als Möglichkeit betrachtet werden, Eigenkapital oder Bankfinanzierung zu umgehen.
Worauf sollte man beim Mietkaufvertrag achten?
Vor der notariellen Beurkundung sollten insbesondere folgende Punkte eindeutig geregelt und wirtschaftlich geprüft werden:
- verbindlicher Kaufpreis beziehungsweise Preisformel,
- Kaufpflicht oder Kaufoption,
- Höhe einer Anzahlung,
- monatliche Gesamtzahlung,
- Kaufpreisanteil jeder Rate,
- Restkaufpreis und Fälligkeit,
- spätere Finanzierung des Restbetrags,
- Eigentumsübergang und Auflassung,
- Eintragung und Rang einer Auflassungsvormerkung,
- Instandhaltung und Modernisierung,
- Versicherungen und laufende Kosten,
- Folgen von Zahlungsverzug,
- Folgen einer Insolvenz,
- Regelungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und
- Grunderwerbsteuer und weitere Erwerbsnebenkosten.
Ein Mietkaufvertrag bindet die Parteien häufig über viele Jahre. Eine unabhängige Prüfung der Finanzierung und der Vertragsfolgen kann deshalb zusätzlich zur notariellen Beurkundung sinnvoll sein.
Häufige Fragen zum Mietkauf
Was bedeutet Mietkauf einfach erklärt?
Beim Mietkauf wird eine Immobilie zunächst gegen laufende Zahlungen genutzt und später gekauft. Ein vertraglich festgelegter Teil der Zahlungen kann auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Wird beim Mietkauf die gesamte Miete auf den Kaufpreis angerechnet?
Nicht automatisch. Der Vertrag legt fest, welcher Anteil als Miete beziehungsweise Nutzungsentgelt gilt und welcher Anteil auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Braucht man beim Mietkauf einen Notar?
Ja, wenn eine Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung der Immobilie vereinbart wird. Grundstückskaufverpflichtungen müssen nach § 311b BGB notariell beurkundet werden.
Wann gehört die Immobilie dem Mietkäufer?
Rechtliches Eigentum geht grundsätzlich erst mit wirksamer Auflassung und Eintragung des Erwerbers im Grundbuch über.
Was ist der Unterschied zwischen Mietkauf und Optionskauf?
Beim klassischen Mietkauf besteht regelmäßig eine verbindliche Kaufverpflichtung. Beim Optionsmodell erhält der Nutzer dagegen ein Recht, die Immobilie später zu kaufen, und kann die Option je nach Vertrag auch ungenutzt lassen.
Fällt beim Mietkauf Grunderwerbsteuer an?
Grundsätzlich kann Mietkauf Grunderwerbsteuer auslösen. Entscheidend ist insbesondere, wann durch die konkrete Vereinbarung ein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründet wird.
Ist Mietkauf günstiger als eine Baufinanzierung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind alle Zahlungen, die Kaufpreisanrechnung, der Restkaufpreis, Finanzierungskosten, Nebenkosten und übernommene Instandhaltungspflichten. Mietkauf kann insgesamt auch teurer sein als ein direkter Kauf.
Was passiert, wenn man den Restkaufpreis nicht finanzieren kann?
Die Folgen richten sich nach dem Vertrag. Je nach Gestaltung kann der Erwerb scheitern und es können erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Die spätere Restfinanzierung sollte deshalb bereits vor Vertragsabschluss realistisch geplant werden.
Warum ist eine Auflassungsvormerkung beim Mietkauf wichtig?
Sie kann den Anspruch auf spätere Eigentumsübertragung im Grundbuch sichern und verhindern, dass spätere Verfügungen den gesicherten Erwerbsanspruch beeinträchtigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 125 BGB – Nichtigkeit wegen Formmangels
- § 311b BGB – Notarielle Beurkundung von Grundstücksverträgen
- § 433 BGB – Pflichten aus dem Kaufvertrag
- § 535 BGB – Pflichten aus dem Mietvertrag
- § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung
- § 883 BGB – Auflassungsvormerkung
- § 925 BGB – Auflassung
- § 1 GrEStG – Grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge
- Finanztip – Mietkauf von Haus oder Wohnung, Stand 5. Juni 2026
- Deutschland.Immobilien – bisheriger Glossareintrag Mietkauf
- Deutschland.Immobilien – Kaufvertrag
- Deutschland.Immobilien – Grundbuch
- Deutschland.Immobilien – Grunderwerbsteuer
Stand: September 2026.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Notar-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung.