Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit liegt im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vor, wenn eine Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweist und deshalb Hilfe durch andere benötigt. Nach § 14 SGB XI müssen diese Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und mindestens die gesetzlich festgelegte Schwere erreichen.
Entscheidend ist dabei nicht allein eine bestimmte Krankheit oder Diagnose. Bewertet wird vor allem, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden dabei grundsätzlich gleichermaßen berücksichtigt.
Für den Immobilienmarkt ist Pflegebedürftigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Pflegeheimen, ambulanten Versorgungsformen und Pflegeimmobilien relevant. Ein Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen bedeutet jedoch nicht automatisch einen ebenso starken Anstieg der Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen, weil ein großer Teil der Betroffenen zu Hause versorgt wird.
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
§ 14 SGB XI definiert Pflegebedürftigkeit anhand gesundheitlich bedingter Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Pflegebedürftig können Menschen sein, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen beziehungsweise gesundheitlich bedingte Belastungen nicht mehr selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Dabei kann Pflegebedürftigkeit grundsätzlich in jedem Lebensalter auftreten. Sie ist daher nicht mit hohem Alter gleichzusetzen.
Pflegebedürftigkeit einfach erklärt
Pflegebedürftigkeit einfach erklärt: Eine Person gilt im Sinne der Pflegeversicherung als pflegebedürftig, wenn sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen auf Dauer Hilfe im Alltag benötigt und die gesetzlichen Voraussetzungen für mindestens Pflegegrad 1 erfüllt.
Bei der Beurteilung wird beispielsweise betrachtet:
- wie selbstständig sich die Person bewegen kann,
- ob sie sich zeitlich und räumlich orientieren kann,
- wie selbstständig Körperpflege, Essen und Ankleiden möglich sind,
- ob Medikamente oder Therapien selbstständig bewältigt werden können und
- wie selbstständig der Alltag und soziale Kontakte gestaltet werden können.
Aus der Gesamtbewertung ergibt sich ein Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Wann gilt eine Person als pflegebedürftig?
Für Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.
Nach § 14 SGB XI müssen:
- gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bestehen,
- dadurch Hilfen anderer Personen notwendig sein,
- die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und
- mindestens die in § 15 SGB XI festgelegte Schwere erreichen.
Eine vorübergehende Einschränkung von wenigen Wochen erfüllt den gesetzlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff deshalb grundsätzlich nicht allein aufgrund ihrer Intensität.
Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt.
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse grundsätzlich den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung regelmäßig über Medicproof.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig die antragstellende Person ihren Alltag noch bewältigen kann und bei welchen Tätigkeiten sie Unterstützung benötigt.
Die Pflegekasse entscheidet anschließend auf Grundlage der Begutachtung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad.
Welche sechs Bereiche werden bei der Begutachtung geprüft?
Das Begutachtungsinstrument nach §§ 14 und 15 SGB XI gliedert sich in sechs zentrale Lebensbereiche.
- Mobilität: beispielsweise Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegung und Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: beispielsweise Orientierung, Verstehen und Kommunikation
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: beispielsweise Ängste, nächtliche Unruhe oder Abwehrverhalten
- Selbstversorgung: beispielsweise Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: beispielsweise Medikamente, Messungen, Hilfsmittel oder Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: beispielsweise Tagesstruktur und Kontakt zu anderen Personen
Die Ergebnisse der einzelnen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengeführt.
Welche Pflegegrade gibt es?
§ 15 SGB XI unterscheidet fünf Pflegegrade.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je höher der Pflegegrad, desto stärker sind grundsätzlich die festgestellten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Wie viele Punkte braucht man für die Pflegegrade?
Die Einstufung erfolgt nach § 15 SGB XI anhand des gewichteten Gesamtpunktwerts aus der Begutachtung.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Bei besonderen Bedarfskonstellationen mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf kann unter bestimmten pflegefachlichen Voraussetzungen auch Pflegegrad 5 festgestellt werden, obwohl weniger als 90 Punkte erreicht werden.
Unterhalb von 12,5 Punkten liegt grundsätzlich keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vor.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Der Begriff Pflegestufe gehört zum früheren System der Pflegeversicherung.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade statt der zuvor verwendeten drei Pflegestufen. Gleichzeitig wurde ein weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Dadurch werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen bei der Einstufung grundsätzlich gleichberechtigt berücksichtigt.
Wer heute einen neuen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird deshalb nicht mehr in eine Pflegestufe, sondern in einen Pflegegrad eingestuft.
Ist eine Krankheit automatisch Pflegebedürftigkeit?
Nein. Eine Diagnose allein begründet nicht automatisch Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI.
Entscheidend ist, in welchem Umfang eine Erkrankung oder andere gesundheitliche Beeinträchtigung die Selbstständigkeit beziehungsweise Fähigkeiten im Alltag einschränkt.
Zwei Menschen mit derselben medizinischen Diagnose können deshalb unterschiedliche Pflegegrade erhalten, wenn ihre tatsächliche Selbstständigkeit unterschiedlich stark beeinträchtigt ist.
Ist Pflegebedürftigkeit an ein bestimmtes Alter gebunden?
Nein. Pflegebedürftigkeit kann grundsätzlich in allen Lebensphasen auftreten.
Bei Kindern gelten besondere Regeln für die Begutachtung. Ihre Selbstständigkeit wird grundsätzlich mit der von altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen.
Das Thema Pflege ist dennoch eng mit dem demographischen Wandel verbunden, weil die Wahrscheinlichkeit eines Unterstützungs- und Pflegebedarfs im höheren Lebensalter zunimmt.
Weitere Grundlagen zur Bevölkerungsentwicklung finden Sie unter Demographischer Wandel.
Wie viele Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig?
Nach der aktuellsten veröffentlichten zweijährlichen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts waren Ende 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des SGB XI.
Davon wurden rund:
- 86 % beziehungsweise 4,9 Millionen Menschen zu Hause und
- 14 % beziehungsweise rund 800.000 Menschen vollstationär in Pflegeheimen
versorgt.
Das Bundesgesundheitsministerium berichtet auf Basis jüngerer Geschäftsstatistiken der Pflegekassen und privaten Pflege-Pflichtversicherung inzwischen von mehr als sechs Millionen pflegebedürftigen Menschen. Die Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Datenständen und Statistiksystemen und sollten deshalb nicht ohne Weiteres miteinander gleichgesetzt werden.
Was bedeutet häusliche Pflege?
Ein großer Teil pflegebedürftiger Menschen wird im eigenen Haushalt oder im Haushalt von Angehörigen versorgt.
Je nach Pflegegrad und individueller Situation können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen, beispielsweise:
- Pflegegeld
- ambulante Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Entlastungsleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegebedürftigkeit führt daher nicht automatisch zu einem Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Wann kommt stationäre Pflege infrage?
Vollstationäre Pflege kommt insbesondere dann infrage, wenn eine ausreichende Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, nicht gewünscht oder organisatorisch nicht dauerhaft sicherzustellen ist.
Ob ein Pflegeheim benötigt wird, hängt nicht allein vom Pflegegrad ab. Auch das familiäre Umfeld, verfügbare ambulante Hilfen, die Wohnsituation und individuelle Wünsche spielen eine Rolle.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei vollstationärer Pflege abhängig vom Pflegegrad mit gesetzlich festgelegten Leistungsbeträgen an den pflegebedingten Aufwendungen. Weitere Kostenbestandteile können von Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu tragen sein beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen durch andere Sozialleistungsträger berücksichtigt werden.
Was hat Pflegebedürftigkeit mit Pflegeimmobilien zu tun?
Pflegeimmobilien sind speziell für die pflegerische Versorgung konzipierte Immobilien. Dazu zählen insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen und je nach Konzept weitere spezialisierte Wohn- und Versorgungsformen.
Für die Nachfrage nach solchen Immobilien ist die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit ein wichtiger langfristiger Einflussfaktor.
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen darf jedoch nicht eins zu eins mit dem Bedarf an stationären Pflegeplätzen gleichgesetzt werden. Ende 2023 wurden laut Destatis 86 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.
Für eine belastbare Standort- und Investitionsanalyse müssen deshalb weitere Faktoren berücksichtigt werden.
Welche Faktoren beeinflussen den Bedarf an Pflegeplätzen?
Der stationäre Pflegeplatzbedarf hängt von mehreren Faktoren gleichzeitig ab.
Dazu gehören insbesondere:
- Alters- und Bevölkerungsstruktur der Region
- Entwicklung der Zahl pflegebedürftiger Menschen
- Anteil häuslicher und ambulanter Versorgung
- vorhandene stationäre Pflegeplätze
- Auslastung bestehender Einrichtungen
- regionale Versorgungsangebote
- Fachkräfteverfügbarkeit
- gesetzliche und landesrechtliche Rahmenbedingungen
- Qualität und Leistungsangebot der Einrichtung
Für Kapitalanleger reicht daher eine bundesweit steigende Zahl Pflegebedürftiger allein nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Pflegeimmobilienstandorts zu beurteilen.
Welche Bedeutung hat Pflegebedürftigkeit für Anlage-Immobilien?
Bei einer Pflegeimmobilie beeinflusst der regionale Pflegebedarf die Nachfrage nach den Leistungen der Einrichtung und damit mittelbar deren wirtschaftliche Grundlage.
Für Anleger sollten zusätzlich geprüft werden:
- konkreter Pflegeplatzbedarf am Standort
- bestehendes und geplantes Wettbewerbsangebot
- Qualität und Bonität des Betreibers
- Auslastung und Betriebskonzept
- Laufzeit und Gestaltung des Betreibervertrags
- Kaufpreis und Finanzierung
- baulicher Zustand und langfristige Nutzbarkeit
Eine steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen kann einen langfristigen strukturellen Bedarf unterstützen, garantiert jedoch weder die Auslastung einer einzelnen Einrichtung noch die Rendite einer Anlage-Immobilie.
Häufige Fragen zur Pflegebedürftigkeit
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit einfach erklärt?
Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass ein Mensch aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt und mindestens die gesetzlichen Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt.
Ab wann gilt man als pflegebedürftig?
Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und nach der Begutachtung mindestens 12,5 gewichtete Gesamtpunkte erreichen.
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Die Pflegekasse entscheidet über Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad. Grundlage ist regelmäßig eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere beauftragte Gutachter; bei Privatversicherten erfolgt die Begutachtung typischerweise über Medicproof.
Sind Pflegestufe und Pflegegrad dasselbe?
Nein. Die früheren drei Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Muss man für Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim leben?
Nein. Der überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause versorgt.
Bedeutet mehr Pflegebedürftigkeit automatisch mehr Nachfrage nach Pflegeheimen?
Nicht automatisch. Der stationäre Bedarf hängt unter anderem davon ab, wie viele Menschen zu Hause versorgt werden können, welche ambulanten Angebote bestehen und wie die regionale Alters- und Versorgungsstruktur aussieht.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrads und Begutachtungsinstrument
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit, Begutachtung und Pflegegrade
- Bundesministerium für Gesundheit – Antrag und Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der fünf Pflegegrade
- Statistisches Bundesamt – 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023
- Statistisches Bundesamt – Pflegestatistik
- Deutschland.Immobilien – Pflegeimmobilien als Kapitalanlage
- Deutschland.Immobilien – Betreiber
Stand: September 2026.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, pflegefachliche, sozialrechtliche, finanzielle oder Anlageberatung.