Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit von Ende Oktober bis Ende Januar verlängert.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Ursprünglich war geplant, dass Immobilien- und Grundstücksbesitzer bis zum 31. Oktober dieses Jahres Zeit haben, dem Finanzamt ihre Grundsteuererklärung zu übermitteln. Dieser Pflicht sind für die insgesamt 36 Millionen fälligen Erklärungen bisher jedoch nur rund 20 Prozent der Betroffenen nachgekommen. Anlass für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist, dass ab 2025 eine neue Grundsteuer-Berechnung gültig ist. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten sich Bund und Länder 2019 auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt.