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Zinsbindungsfrist

Zinsbindungsfrist

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss generell Zinsen für das auf Zeit geliehene Geld entrichten. Wie hoch diese Kreditkosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kreditgeberinnen bzw. -gebern ist daran gelegen, den Zinssatz während der Rückzahlungsphase des Darlehens jeweils an den aktuellen Marktzins anzupassen. Wollen Kreditnehmerinnen bzw. -nehmer für eine langfristige Planung die exakten Zinskosten für einen bestimmten Zeitraum gefixt wissen, also den Zinssatz längerfristig binden wollen, müssen sie für diese Sicherheit einen höheren Zinssatz akzeptieren.

Grundsätzlich gilt also: Je länger die von Kreditnehmerinnen bzw. -nehmern gewünschte Zinsbindungsfrist läuft, desto höher wird die Darlehensgeberin bzw. der Darlehensgeber den Zinssatz festlegen, um während der Zinsbindungsfrist eine sich möglicherweise nachteilig entwickelnde Marktsituation zu kompensieren. Kleinere Darlehen werden meist als Ratenkredit vereinbart, wobei die Zinsen während der gesamten Laufzeit (bis zu zehn Jahre) gleich bleiben. Bei langfristigen Darlehen mit höheren Kreditsummen für z. B. den Kauf eines Pflegeapartements als Kapitalanlage, ist die jeweilige Zinsbindungsfrist Verhandlungssache zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kundinnen und Kunden.

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