
Gau-Algesheim | Rheinland-Pfalz
Gau-Algesheim Im Hippel 1-17
Im Hippel 1, Gau-Algesheim
Hinweis: Die folgenden Angaben können bei den jeweiligen Einheiten variieren.
Besonderheiten
Bei der Wohnanlage handelt es sich um eine Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus. Für Mietwohnungen, die über die geförderte Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, gelten gesonderte gesetzliche Regelungen. Die Wohnanlage in Gau-Algesheim unterliegt einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Durch die Mietpreisbindung ist der Eigentümer in der Mietpreisgestaltung reglementiert. Zum anderen darf der Eigentümer die Wohnung nur an Mietinteressenten vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. D.h. der Vermieter ist auch in der Auswahl seines Mieterklientels beschränkt. Die Mietpreis,- und Belegungsbindung in der Wohnanlage „Hessen-Carré ist gültig bis zum 31.12.2026.Nach dieser Zeit hat der Vermieter die Möglichkeit die Mieten an das Marktniveau anzupassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Anpassung der sozial geförderten Mieten an das Marktniveau, die im Rahmen des allgemein gültigen Mietrechtes stattfinden muss, einen längeren Zeitraum beansprucht.
Die Renovierungsverpflichtung ist Bestandteil des Mietpoolgesellschaftsvertrages.
Bei der Finanzierung sind demnach nicht nur der Basiskaufpreis, sondern auch konzeptbedingte Aufwände (Renovierungsumlagen) im Gemeinschafts- und Sondereigentum zu berücksichtigen (Renov SE/GE weitere Details siehe Expose, Mietpoolvertrag sowie Musterkaufvertrag).
Objektbeschreibung
• Die Wohnanlage befindet sich vor einer idyllischen Weinberglandschaft in Gau-Algesheim im Landkreis Mainz-Bingen• Zentrale Lage mit hervorragender Verkehrsanbindung an die nahgelegenen Großstädte Mainz, Wiesbaden und Bingen
• 120 Wohneinheiten verteilt auf neun Häuser
• Wohnungsgrößen zwischen ca. 46 qm und ca. 100 qm
• Kaufpreise zwischen 149.100 € bis 353.200 €
• Mietpoolkonzept
• Renovierungskonzept für Sondereigentum
• Rücklagenbildung für zukünftige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
• TÜV geprüftes Gemeinschaftseigentum
• Alpha Full Service Paket
Lagebeschreibung
Gau-Algesheim ist Teil und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, die im Landkreis Mainz-Bingen, inmitten von Weinbergen gelegen ist. In den insgesamt acht zugehörigen Orten leben rund 16.800 Menschen; das Städtchen Gau-Algesheim hat knapp 7.000 Einwohner. Das Leben dort wird von Geselligkeit, Gastfreundschaft und einem regen Vereinsgeschehen geprägt. Die herrliche Natur rund um die hübschen Orte, die Nähe zum Rhein, aber auch die direkte Anbindung an die benachbarte Stadt Mainz und diegesamte Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main machen Gau-Algesheim zu einem hochattraktiven Wohnstandort. Gau-Algesheim besitzt zudem ein modernes Gewerbegebiet, das an Autobahn und Schiene angebunden ist und der Stadt wohnortnahe Arbeitsplätze bietet. Darüber hinaus hat die schöne alte Weinstadt ein gutes Angebot an Schulen und Kinderbetreuung, medizinischer Versorgung sowie städtischer Infrastruktur zu bieten – ergänzt durch eine großeVielfalt an Gastronomie, Freizeit- und Sportmöglichkeiten sowie
interessanten Kulturstätten.
Lagebeschreibung (Mikro)
◆ Stadt im Landkreis Mainz-Bingen◆ Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
◆ Sehr gute Mobilität durch das hervorragend ausgebaute Nahverkehrs- und Regionalbahnnetz
◆ Internationaler Flughafen Frankfurt am Main nur 35 Minuten entfernt
◆ Zentral in der Metropolregion Rhein-Main/Frankfurt gelegen
◆ Renommierte EBS Universität für Wirtschaft und Recht in unmittelbarer Nähe
◆ Verkehrsanbindung mit dem Auto nach Mainz 18 Minuten, nach Wiesbaden 25 Minuten und nach Frankfurt 45 Minuten
Einheiten
Allgemeine Informationen zu den Einheiten.
Energie
Haftungs- & Angabenvorbehalt
Die oben genannten Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht bindend. Es gelten ausschließlich die Angaben in den Kaufverträgen.
Letzte Chance auf eine Einheit!
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Nr. | Größe | Mietzins p.a. | Kaufpreis | Status | |
---|---|---|---|---|---|
WE 02 | 45,50 m² | 2,81 % | 168.100 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 03 | 45,50 m² | 2,52 % | 177.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 04 | 80,30 m² | 2,67 % | 306.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 05 | 80,80 m² | 2,73 % | 308.000 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 07 | 45,50 m² | 2,72 % | 168.100 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 08 | 80,30 m² | 2,75 % | 306.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 09 | 80,80 m² | 2,73 % | 308.000 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 10 | 45,50 m² | 2,77 % | 177.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 101 | 82,30 m² | 2,83 % | 310.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 104 | 82,30 m² | 2,91 % | 310.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 11 | 45,50 m² | 2,84 % | 177.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 12 | 80,30 m² | 2,66 % | 306.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 13 | 80,80 m² | 2,73 % | 308.000 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 14 | 45,50 m² | 2,72 % | 168.100 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 15 | 80,20 m² | 2,78 % | 305.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 16 | 82,30 m² | 2,68 % | 313.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 17 | 80,20 m² | 2,71 % | 305.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 18 | 78,40 m² | 2,80 % | 291.700 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 19 | 82,30 m² | 2,70 % | 313.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 20 | 80,20 m² | 2,71 % | 305.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 21 | 78,40 m² | 2,79 % | 299.100 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 22 | 82,30 m² | 2,76 % | 313.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 23 | 80,20 m² | 2,78 % | 305.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 24 | 78,40 m² | 2,47 % | 327.687 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 25 | 82,30 m² | 2,68 % | 313.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 26 | 80,20 m² | 2,75 % | 305.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 27 | 78,40 m² | 2,72 % | 299.100 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 28 | 82,30 m² | 2,65 % | 313.600 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 29 | 99,70 m² | 2,70 % | 377.800 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 30 | 63,60 m² | 2,72 % | 244.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 32 | 66,70 m² | 2,78 % | 255.900 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 33 | 63,60 m² | 2,72 % | 244.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 34 | 63,80 m² | 2,68 % | 245.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 35 | 66,70 m² | 2,71 % | 246.400 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 36 | 63,60 m² | 2,76 % | 235.000 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 37 | 63,80 m² | 2,75 % | 245.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 38 | 66,70 m² | 2,75 % | 255.900 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 39 | 63,60 m² | 2,75 % | 244.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 40 | 63,80 m² | 2,64 % | 235.700 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 41 | 66,70 m² | 2,65 % | 246.400 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 42 | 63,60 m² | 2,74 % | 244.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 43 | 63,80 m² | 2,73 % | 245.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 44 | 66,70 m² | 2,66 % | 246.400 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 48 | 80,30 m² | 2,80 % | 303.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 52 | 80,30 m² | 2,81 % | 303.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 53 | 80,80 m² | 2,87 % | 305.300 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 56 | 80,30 m² | 2,72 % | 303.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 66 | 82,30 m² | 2,93 % | 301.300 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 79 | 68,50 m² | 2,81 % | 260.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 81 | 65,50 m² | 2,83 % | 249.300 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 83 | 80,80 m² | 2,85 % | 305.200 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 86 | 80,30 m² | 2,86 % | 303.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 94 | 80,30 m² | 2,66 % | 303.500 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 97 | 80,20 m² | 2,85 % | 303.000 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
WE 99 | 80,20 m² | 2,80 % | 303.000 € | Verkauft | Berechnen Kontakt |
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In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.
Wirtschaftliches und steuerliches ErgebnisWerbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.
Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.
Inflation, Wertsteigerung, MietsteigerungAngaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.
Konditionen der FinanzierungBei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.
AngabenvorbehaltDie Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.