
Chemnitz-Hilbersdorf | Sachsen
Angebot | Kauf einer Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum. |
---|---|
Lage | Hilbersdorfer Straße 74, 09131 Chemnitz-Hilbersdorf (ca. 250.000 Einwohner) |
Objekt | 27 Einheiten (1 im Verkauf) 750 m² großes Grundstück ca. 10% Grundstücksanteil |
Baujahr | 1998 |
Größe Einheiten | 57,66 m² |
Mietvertrag | 4,50 € Miete pro m²/Monat (kalkuliert) Verwalterkosten WEG/Jahr: 254,90 € Verwalterkosten SE/Jahr: 357,00 € (optional) Instandhaltung m²/Jahr: 3,12 € |
Beginn Miete | Sofort, nach Kaufpreis-Zahlung |
Kaufpreis | 97.500 € Kaufpreis ca. 1.691 €/m² ohne Einrichtung Der Kaufpreis ist zu sofort fällig. |
Mietzins p.a. | Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 3,19 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten). |
Nebenkosten | 3,50 % Grunderwerbsteuer Keine weiteren Maklergebühren ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten |
Steuer | Für Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln. |
Energiedaten
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
---|---|
Energieeffizienzklasse | D |
Energieträger | H-Gas/Schweres Erdgas |
Energieverbrauchskennwert | 124 kWh/(m²a) |
Baujahr | 1998 |
Besonderheiten
Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die SE-Verwaltung in Höhe von 25,- € ist optional.
Objektbeschreibung
WE 04
Baujahr: 1998
Wohnfläche: 1 Zimmer mit ca. 57,66 m²
Aufstellung: Wohnen/Schlafen, Küche, Bad, Flur, Balkon
Lagebeschreibung
Die im Südwesten des Freistaat Sachsens gelegene Stadt Chemnitz, von vielen auch als Karl Marx Stadt bekannt, zählt mit ihren etwa 250 000 Einwohnern als drittgrößte ihres Bundeslandes. Nicht nur befindet sich die moderne Kreisstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den angrenzenden Ländern Polen und Tschechien, auch schließt sie im Süden an das facettenreiche und touristisch begehrte Erzgebirge an. Auch die Landeshauptstadt Dresden ist mit nur 70 km nahezu ein Katzensprung entfernt.
Mit ihrer über 200 jährigen Industriegeschichte hat sich Chemnitz zu einem Technologiestandort in den Schwerpunktbranchen Automobil und Zulieferindustrie, Informationstechnologie sowie Maschinen und Anlagenbau etabliert. International bekannte Unternehmen wie bspw. IBM oder die Continental AG haben u. a. hier ihren Sitz. Ein vielseitiger Mittelstand, die renommierte Technische Universität, Forschungseinrichtungen sowie eine erstklassige Infrastruktur prägen den wirtschaftliche Erfolg der Stadt.
Chemnitz weist durch seine stetige Weiterentwicklung und Erhaltung des Straßen und Schienennetzes eine erstklassige Infrastruktur auf. Zwei Autobahnen (A 4 und A 72) und fünf Bundesstraßen ebnen schnelle Verbindungen zu umliegenden Städten wie Zwickau, Bautzen, Leipzig, Dresden oder auch europäischen Ballungsregionen. In nur 60 Fahrminuten erreichen Autofahrer den Flughafen Leipzig/Halle. Der innerstädtische Personennahverkehr wird durch fünf Straßenbahnlinien, 27 Regionalbuslinien und 25 Stadtbuslinien zusammengesetzt.
Die Spuren der Industriegeschichte spiegeln sich jedoch auch im architektonischen Stadtbild wider. Industriebauten und Bauwerke aus der Gründerzeit, Jugendstil, Bauhausepoche und Moderne machen den besonderen Charme von Chemnitz aus. Die pulsierende Innenstadt besticht durch seine Mischung aus Büros und Einzelhandel, gastronomischen Einrichtungen, Wohnraum sowie einem vielfältigen Freizeit und Kulturangebot.
Hilbersdorf entstand während der deutschen Ostexpansion, als das Erzgebirge von deutschen Siedlern erschlossen wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr Hilbersdorf im Jahr 1290 als Hillebrandisdorff („Dorf eines Hildebrand“). In einer weiteren Urkunde von 1540 wird der Ort als Hilberschdorf genannt. Das alte Ortszentrum mit der darin befindlichen, im 16. Jahrhundert errichteten Katharinenkirche wurde zugunsten des Baus der Gleisanlagen für die Eisenbahnstrecke Chemnitz-Flöha 1863 bis 1866 abgebrochen. Für die Katharinenkirche entstand die 1866 geweihte Trinitatis-Kirche an der Frankenberger Straße.
Zu der Zeit, als Hilbersdorf zur Stadt Chemnitz hinbebaut wurde, fand man verkieselte Stämme. Sie blieben durch verfestigte vulkanische Asche erhalten. An diesen Fund erinnert das Orth-Denkmal (an der Kreuzung Zeiß- und Orthstraße), benannt nach August Orth, dem Berliner Architekten, der als Grundbesitzer dieses 1870 bis 1900 bebauten Geländes die Stämme der Stadt Chemnitz schenkte. Von Ebersdorf wurde am 26. Januar 1914 der „Schnelle Markt“ eingemeindet. So konnte man auch hier notwendig gewordene Wohnsiedlungen errichten. Heute gehört dieses Gebiet und ein Teil Hilbersdorfs nördlich der Eisenbahnbrücke der Linie Chemnitz-Dresden aufgrund der Neuordnung der Stadtteile nach der Wiedervereinigung wieder zu Ebersdorf.
Wir sind persönlich für Sie da!
Fragen zum Angebot, Besichtigungen, Exposé, weitere Schritte ...
Letzte Chance auf eine Einheit!
Leider steht zur Zeit keine freie Einheit zur Verfügung. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich auf die Warteliste zu diesem Objekt setzen zu lassen. Sobald eine Einheit wieder frei wird, z.B. wird eine Resverierung aufgehoben, werden die Kandiaten der Warteliste kontaktiert.
Dokument | Dateigröße | |
---|---|---|
- Hilbersdorfer Straße 74.pdf | 499 KB |
Wir sind persönlich für Sie da!
Fragen zum Angebot, Besichtigungen, Exposé, weitere Schritte ...
In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.
Wirtschaftliches und steuerliches ErgebnisWerbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.
Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.
Inflation, Wertsteigerung, MietsteigerungAngaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.
Konditionen der FinanzierungBei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.
AngabenvorbehaltDie Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.