
Östringen | Baden-Württemberg
Angebot | Art: Pflegeimmobilie (förderungswürdige Sozialimmobilie laut XI. Sozialgesetzbuch). Kauf eines Pflegeappartements nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum. |
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Lage | Marienweg 3, 76684 Östringen (ca. 13.225 Einwohner) |
Objekt | 61 Einzelzimmer (1 im Verkauf) 23 Doppelzimmer 107 Betten/Pflegeplätze 4.500 m² großes Grundstück ca. 6,9 % Grundstücksanteil |
Baujahr | Das Objekt wurde zum 01.11.2010 fertiggestellt. |
Größe Einheiten | ca. 52 m² inkl. Gemeinschaftsflächen |
Betreiber | Die Vitalis-Gruppe wurde Anfang 2016 von der Orpea-Gruppe übernommen, die zu den größten Pflegeheim-Betreibern in Deutschland gehört. Der Sitz der Vitalis Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH ist in Freising. |
Mietvertrag | Pachtvertrag bis 31.10.2030 plus 1 x 5 Jahre optionale Verlängerung 11,75 € Miete pro m²/Monat Verwalterkosten/Jahr: 132,00 € Instandhaltung m²/Jahr: 8,00 € kalkuliert |
Indexierung | 60 % Indexierung (Wertsicherung des Mietzinses) |
Beginn Miete | Sofort, nach Kaufpreiszahlung |
Belegungsrecht | Bevorzugtes Belegungsrecht auch für Angehörige. |
Kaufpreis | 159.900,00 € Kaufpreis ca. 3.075 €/m² ohne Einrichtung Der Kaufpreis ist sofort fällig. KfW-55-Effizienzhaus |
Mietzins p.a. | Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 4,59 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten), auch bei Leerstand. |
Nebenkosten | 5,0 % Grunderwerbsteuer Keine weiteren Maklergebühren ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten |
Steuer | Für Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln (Bitte Steuerberater fragen). |
Energiedaten
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
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Energieeffizienzklasse | B |
Energieträger | Erdgas E |
Energieverbrauchskennwert | 70,7 kWh/(m²a) |
Baujahr | 2009 |
Besonderheiten
Der Kaufpreis ist sofort fällig.
KfW 55 Effizienzhaus
Objektbeschreibung
Das 2010 erbaute Senioren-Zentrum Östringen bietet insgesamt 107 Bewohnern mit unterschiedlichen Stufen der Pflegebedürftigkeit sowohl vollstationäre Pflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und Palliativpflege wie auch einen eigenen Bereich für demenziell erkrankte Menschen in einer ganz besonderen familiären Umgebung, in der man sich wohl und zu Hause fühlen kann.
Unser Senioren-Zentrum Östringen zeichnet sich durch seine elegante und niveauvolle Raumgestaltung aus. So verleihen zum Beispiel große Fensterfronten allen Räumlichkeiten eine freundliche und helle Atmosphäre. Der barrierefreie Außenbereich ist durch das großzügige Foyer gut erreichbar und lädt mit seinen zahlreichen Sitzgelegenheiten zum Spazierengehen und Verweilen ein.
Beliebter und belebter Treffpunkt ist auch die große Dachterrasse im 3. Obergeschoss, die über das Restaurant erreichbar ist. In unseren Tages- und Therapieräume finden verschiedene Veranstaltungen, Aktivierungen und Betreuungsangebote statt. Hier werden auch die unterschiedlichsten Feierlichkeiten ausgerichtet.
Für ruhigere Momente steht Ihnen ein Andachtsraum zur Verfügung. Im Erdgeschoss warten der Frisör und unsere Zeitungsecke mit Bücherkorb auf die Bewohner. Im behüteten Wohnbereich im 1. Obergeschoss befindet sich ein Tagesraum, sowie ein behaglicher Therapieraum, der zum Rückzug dient oder für Kleingruppen geeignet ist.
Lagebeschreibung
An der Grenze des Rhein-Neckar-Raumes liegt Östringen im Landkreis Karlsruhe. Dank leistungsfähiger und schneller Verbindungen zum überörtlichen Straßennetz, einer verkehrsgünstigen Lage zwischen den nahegelegenen Ballungsräumen Karlsruhe und Mannheim/Heidelberg ist die Stadt Östringen ein attraktiver Standort. Die Wein-, Schul- und Industriestadt Östringen liegt landschaftlich reizvoll am westlichen Rand des Kraichgaus. Rund 13.000 Einwohner leben auf einer Gemarkungsfläche von über 53 km².
Das Senioren-Zentrum Östringen befindet sich in beschaulicher Stadtrandlage.
Wir sind persönlich für Sie da!
Fragen zum Angebot, Besichtigungen, Exposé, weitere Schritte ...
Letzte Chance auf eine Einheit!
Leider steht zur Zeit keine freie Einheit zur Verfügung. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich auf die Warteliste zu diesem Objekt setzen zu lassen. Sobald eine Einheit wieder frei wird, z.B. wird eine Resverierung aufgehoben, werden die Kandiaten der Warteliste kontaktiert.
Dokument | Dateigröße | |
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DI Steckbrief - Haus Edelberg Senioren-Zentrum Östringen.pdf | 305 KB |
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In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.
Wirtschaftliches und steuerliches ErgebnisWerbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.
Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.
Inflation, Wertsteigerung, MietsteigerungAngaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.
Konditionen der FinanzierungBei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.
AngabenvorbehaltDie Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.