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SENIOREN-PARK HERBORN

Herborn | Hessen

Pflege
BB Plus 20 Jahre Pacht Neubau Top Betreiber
ausverkauft
84
Einheiten
2021
Baujahr
3,05 %
Mietzins p.a.
Neubau
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SENIOREN-PARK HERBORN

Austraße 62, Herborn

Hinweis: Die folgenden Angaben können bei den jeweiligen Einheiten variieren.

Kaufpreise:
210.980 € - 216.713 €
Flächen:
48 m² - 50 m²
Mieten:
11.14 €/m² - 11.14 €/m²
Mietzins bis:
3,05 %
Mietpool:
Nein
Beginn Bau/Modern.:
-
Ende Bau/Modern.:
-
Baujahr:
2021
Beginn Mietsteigerung:
-
Nutzung:
Pflegeapartment
Vorhaben:
Neubau
Abschreibung:
linear 2 %

Objektbeschreibung

TAKECARE® schafft im Herzen von Herborn ein Investmentobjekt gemäß den hohen Ansprüchen der Assetklasse und teilt das Objekt
in 84 Pflegeapartments auf. Das Pflegezentrum an der Austraße wird von einem Neubau gebildet, der auf dem Mauerwerk
eines entkernten Bestandteils aufbaut. Von oben betrachtet bildet das Gebäude ein Karree mit
einem Vorsprung an der östlichen Seite und einem begrünten Innenhof in seiner Mitte. Von der Seite offenbart sich die Besonderheit des
Objektes: Es ist in einen sanft zur Austraße hin abfallenden Hang integriert. So verfügt es an der Ostseite,
wo sich auch der Eingang befindet, über drei oberirdische Etagen, an der Westseite über zwei. Die Außenbereiche des »Senioren-Park Herborn« gehen in die Parkanlage des VITOS Klinikums über.

Vor dem Eingang an der Austraße wurden Grünflächen neu geschaffen sowie 20 Besucherparkplätze umgesetzt.
Der Neubau wurde so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Bewohner nach Privatsphäre und Wohnqualität
bestmöglich entspricht. Neben einem Therapieraum gibt es auf jeder Etage Gemeinschaftsbereiche
mit Küche und Terrassen. Die 84 Pflege-Apartments verfügen über eine Größe von etwa 20 bis 28 m² sowie ein Fenster ins Grüne.

Lagebeschreibung

Herborn ist eine attraktive Mittelstadt im hessischen Lahn-Dill-Kreis zwischen Siegen und Gießen an den Ausläufern des Westerwaldes.
Die besondere Attraktivität Herborns liegt in der malerischen Altstadt begründet, deren Fachwerkhäuser aus acht Jahrhunderten sich zwischen einem Schloss und dem Flüsschen Dill aneinanderschmiegen. Bei aller Beschaulichkeit ist Herborn überraschend gut an das Umland angeschlossen: Die Bundesstraßen 255 und 277 führen direkt zu den Anschlussstellen der Autobahn A45, die zwischen Siegen und Gießen verläuft. Und am Bahnhof hält der Regionalexpress, der Herborn mit der Metropole Frankfurt am Main verbindet.

Lagebeschreibung (Mikro)

Die TAKECARE® Pflegeimmobilie liegt am südlichen Eingang Herborns, leicht zurückversetzt
von der Austraße, einer der wichtigsten Verkehrsadern der Stadt. Noch ein wenig weiter südlich, und es beginnen bereits landwirtschaftlich genutzte Felder, im Westen liegen mit dem Rehberg die ersten Hänge des Westerwaldes. Das naturnahe Umfeld bestimmt auch die direkte Umgebung des Objektes: Es ist in die offene Parkanlage des weitläufigen VITOS Klinikum Areals integriert. Die gegenüberliegende Seite der Austraße hingegen bietet alles, was man darüber hinaus zum Leben braucht: Im dortigen Gewerbepark »Untere Au« befinden sich mehrere Supermärkte, Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Restaurants – eine perfekte Ergänzung zu
dem ruhigen Park, in dem das TAKECARE® Pflegezentrum liegt.

Einheiten

Allgemeine Informationen zu den Einheiten.

Anzahl Wohnungen:
6
Anzahl Einzelzimmer:
-
Anzahl Doppelzimmer:
-
Anzahl Betten:
-
Anzahl Garagen:
-
Anzahl Stellplätze:
-
Anzahl Parkplätze:
-
Anzahl Carports:
-
Anzahl Tiefgaragen-Stellplätze:
-
Anzahl Gewerbeeinheiten:
-

Haftungs- & Angabenvorbehalt

Die oben genannten Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht bindend. Es gelten ausschließlich die Angaben in den Kaufverträgen.

Meine Anlage
EUR
EUR
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Jahre
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Nr.GrößeMietzins p.a.KaufpreisStatus 
008 SP Herborn48,24 m²3,05 %211.111 €VerkauftBerechnen Kontakt
123 SP Herborn48,21 m²3,05 %210.980 €VerkauftBerechnen Kontakt
132 SP Herborn48,42 m²3,05 %211.899 €VerkauftBerechnen Kontakt
133 SP Herborn48,31 m²3,05 %211.418 €VerkauftBerechnen Kontakt
218 SP Herborn49,52 m²3,05 %216.713 €VerkauftBerechnen Kontakt
228 SP Herborn48,36 m²3,05 %211.637 €VerkauftBerechnen Kontakt
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Allgemeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.

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